GESTÜTE
Die staatlichen Gestüte hatten seit den Reformen des späten 18. Jahrhunderts die Aufgabe, qualitätsvolle Pferde, vor allem Beschäler, für die Deckstationen zu stellen und überschüssiges Stutenmaterial in die Landeszucht abzugeben. Die erste Garnitur der erzeugten Hengste fand nach einer Probezeit in den Hengstdepots der Landeszucht wieder in die Staatsgestüte zurück und wurde dann als Pepiniere bezeichnet. Die zweite Garnitur ging als Landesbeschäler auf die staatlichen Deckstationen. Die dritte Garnitur wurde an Privatzüchter oder Gemeinden abgegeben und als lizenzierte Hengste bezeichnet. Die vierte Garnitur wurde als Wirtschaftspferde verwendet oder privat verkauft, bzw. kastriert an die Armee abgegeben. Die staatlichen Gestüte und Hengstdepots befanden sich mit lebendem und totem Inventar im Eigentum der jeweiligen Ackerbauministerien Österreichs und (nach 1869) auch Ungarns.